

Schornsteinfeger und Installateure
Informationen für Schornsteinfeger und Installateure
In Deutschland werden Erdgaskunden mit zwei unterschiedlichen Gas-Arten versorgt: zum einen mit dem L-Gas, das über einen niedrigeren Energiegehalt verfügt („Low calorific“) und zum anderen mit dem H-Gas, das als energiereicheres Erdgas gilt („High calorific“).
Im Netzgebiet auf Norderney werden Beziehende aktuell noch mit der Erdgasqualität „L-Gas“ aus den Niederlanden versorgt. Jedoch wird es aufgrund rückläufiger Fördermengen nötig, die Versorgung nach und nach auf „H-Gas“ umzustellen. Dafür ist es notwendig, alle Gasverbrauchsgeräte (z.B. Heizungen, Herde, Strahler, etc.) für den Weiterbetrieb mit H-Gas anzupassen.
Schornsteinfeger und Installateure
Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister
- Ein ausgewiesener von den Stadtwerken beauftragter Monteur führt zum Abschluss seines Besuches eine Abgasmessung mit Einlochsonde in Teil- und Volllast durch (nicht im Schornsteinfegermodus).
- Hierbei gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Sollte dieser Wert überschritten werden, wird eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde vorgenommen. Wenn diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen sollte, muss das Gerät gesperrt werden. Dieses Vorgehen ist in der G680 festgelegt.
- In solch einem Fall müssen Kundinnen und Kunden selbst ein Installationsunternehmen mit der Mangelbehebung beauftragen. Wenn der Installateur die Ursachen der Sperrung behoben hat, darf das Gerät wieder in Betrieb genommen werden.
Schornsteinfeger und Installateure
Mitteilung zu Austausch oder Stilllegung
Falls Sie ein Gasgerät ausgetauscht haben sollten, das bereits durch einen Aufkleber bezüglich der Erdgasumstellung gekennzeichnet war, bitten wir darum, dieses schnellstmöglich unserem Erdgasbüro mitzuteilen. Hierzu füllen Sie bitte einfach das folgende Formular aus: