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FAQs – Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt grundsätzlich entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt. Der Energiegehalt wird in aller Regel über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen wird. Die Bezeichnung »L« steht dabei für »Low« (niedrig), »H« steht für »High« (hoch) – der Brennwert von H-Gas ist entsprechend höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh / m³ zu 10 kWh / m³). Dabei kann der Brennwert je nach Herkunft und chemischer Zusammensetzung weiter schwanken. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte, die entsprechend der Erdgasqualität eingestellt werden müssen.

Die Versorgung wird derzeit durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt. Da die niederländischen Gasfelder in der näheren Zukunft erschöpft sind, haben die dortigen Versorger damit begonnen, die Verträge zur Versorgung mit L-Gas nicht mehr zu verlängern. So erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Liefermengen bis zum Jahr 2030. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich. Dieses wird auch längerfristig noch in ausreichender Menge verfügbar sein und macht den Großteil der weltweiten Erdgasvorkommen aus.
Eine Kompensation der L-Gaslieferungen aus deutschen Quellen ist aufgrund der ebenfalls zurückgehenden Fördermengen nicht möglich.

Der genaue Zeitpunkt der Umstellung auf H-Gas wird von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgegeben. Damit die Gasgeräte bei der Nutzung der neuen, höheren Gasqualität keinen Schaden nehmen, müssen diese in einem bestimmten Zeitraum – vor oder auch nach em Schalttermin – angepasst werden.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber, also die Stadtwerke Norderney GmbH, für die Anpassung der Gasgeräte zuständig.

Die Erstinformationsschreiben werden im März 2025 versendet. Die Erhebung auf Norderney findet dann von Februar bis Mai 2026 statt.
Im Anschluss erfolgt die technische Anpassung aller zuvor erfassten Gasgeräte ab Februar 2027. Der Schalttermin ist der 25.05.2027.

Mit L-Gas aus den Niederlanden wurden bis zum Jahr 2020 ca. 23 Prozent aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt. Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen. Insgesamt sind in der Zeit bis 2030 ca. 5,5 Mio. Gasgeräte anzupassen. Dies stellt eine große Herausforderung für die Netzbetreiber dar. Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten, bereits 2015 begonnenen Plan schrittweise umgesetzt. Auf Norderney erfolgt die Umstellung auf H-Gas am 25.05.2027. Erdgaskunden werden rechtzeitig von uns über alle erforderlichen Schritte informiert.

L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen-Anhalts. Details hierzu finden Sie im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas). Im restlichen Bundesgebiet erfolgt die Gasversorgung ausschließlich mit H-Gas.

Ein Großteil der weltweiten Gasvorkommen hat die Beschaffenheit von H-Gas. Entsprechend ist auch die Verfügbarkeit von H-Gas für die Versorgung der Verbraucher in Deutschland langfristig sichergestellt. Aktuelle Prognosen gehen von einer technischen Verfügbarkeit von Erdgas für 100 – 250 Jahre aus.

Die gesetzliche Grundlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a) festgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Eine zentrale Konvertierung des H-Gases in L-Gas für das gesamte Versorgungsgebiet ist technisch machbar, aber wirtschaftlich auf Dauer nicht sinnvoll. Langfristig würde eine solche Konvertierung die Gaskunden deutlich stärker belasten als eine einmalige Anpassung  aller   Gasverbrauchsgeräte. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Netzbetreibern für diese Variante entschieden.

Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können. Hierzu wird Sie ein Monteur aufsuchen und Ihre Geräte vor Ort prüfen.

Ihr Gasgerät (genauer: die große Mehrheit aller Gasgeräte) ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die Sie bisher beziehen, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen. Es gibt auch Gasgeräte, die sich selbständig auf die verwendete Gasqualität anpassen (selbstadaptive Geräte). Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das von uns beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen. Zu allen weiteren Schritten werden Sie im Anschluss von uns informiert.

Es sind grundsätzlich alle Geräte betroffen, die mit Erdgas betrieben werden. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen und Gasherde. Die Dokumentation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erhebung beauftragte Fachunternehmen. Die Beurteilung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen wird ebenfalls durch das von uns beauftragte Fachunternehmen vorgenommen.

In den meisten Fällen ist eine Anpassung möglich. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist eine Anpassung nicht möglich. Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor. In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, werden Sie gesondert von uns informiert und das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.

In diesem Fall müssen Sie in der Regel nicht aktiv werden. Die Lambda-Sonde Ihres Gasmotors erkennt die Gasart anhand der Abgase und stellt die Verbrennung entsprechend richtig ein. Sie können, wie bisher, an jeder Gastankstelle tanken.

Nach der Anpassung ist der Wirkungsgrad der gleiche wie vorher. Während der Umstellung der Gasarten kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Dieser Effekt ist temporär.

Nein. Geräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen durch uns vom Netz getrennt werden, da aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen können.

Wenn im Rahmen der Erhebung bei der Überprüfung Ihrer Gasgeräte Mängel festgestellt wurden, hinterlässt unser Fachunternehmen eine sog. Mängelkarte. Diese beschreibt die Mängel und gibt eine Frist zu deren Beseitigung an. Die Arbeiten müssen durch einen von Ihnen beauftragten Installateur vorgenommen werden. Die Kosten dafür trägt der Geräteeigentümer. Im Anschluss melden Sie die erfolgreiche Behebung der Mängel bitte unbedingt an das Erdgasbüro der Stadtwerke Norderney GmbH zurück. Diese Maßnahmen sind für einen sicheren Weiterbetrieb Ihrer Gasgeräte notwendig.

Im Nachgang zur durchgeführten Erhebung werden Sie von uns zeitnah informiert, falls Ihr Gerät nicht anpassungsfähig sein sollte. Die Beauftragung für einen eventuellen Geräteaustausch nehmen Sie als Anlagenbetreiber selbst vor. Bei Austausch eines nicht anpassbaren Gasgerätes haben Sie nach § 19 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unter Umständen Anrecht auf eine Kostenerstattung i.H.v. 100 EUR pro Gasgerät. Weitere Kostenerstattungsansprüche können entstehen, wenn es sich um ein Gasgerät zur Beheizung von Räumen handelt.

Es handelt sich hierbei um Aufkleber, die von der Erhebungs- oder Anpassungsfirma angebracht werden. Die Aufkleber geben Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Damit sind andere Personen, die später an Ihrem Gerät arbeiten oder messen (z. B. der Schornsteinfeger, Ihr Installateur oder die Anpassungsfirma), sofort über den Einstellungszustand Ihres Gerätes informiert. Die Aufkleber sind vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben. Bitte belassen Sie die Aufkleber unbedingt auf dem Gasgerät, weil damit die richtige Handhabung sichergestellt werden kann.

Nein. Nach der Anpassung wird Ihr Gerät genauso laufen wie vor der Anpassung. Alle Änderungen am Gerät werden durch die Anpassungsfirmen vorgenommen. Die Regelungen aller Heizkreise können wie vorher weiterlaufen und werden von den Anpassungsfirmen auch nicht verändert.

Nein. Die Wartung der Gasgeräte muss, wie auch bisher, durch ein Vertragsunternehmen oder durch ein zertifiziertes Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Die jährlichen Wartungen liegen in Ihrer Verantwortung.

Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, dann deshalb, weil Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen ist. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LNG) und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen.

Ja, das ist möglich. Da dieses immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden muss, erkennt der Installateur durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Er muss dann uns die Daten des neuen Gerätes übermitteln.

Die Arbeiten werden dokumentiert und die Protokolle sichtbar am Gasgerät angebracht. Somit wissen der vorherige Betreiber der Gasgeräte, der Vertragsinstallateur und auch der Bezirksschornsteinfeger über den Status des jeweiligen Gerätes Bescheid.

Soweit Ihr Gerät anpassungsfähig und mit keinem Mangel behaftet ist, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für sowohl Erhebung, Anpassung als auch alle weiteren Maßnahmen werden durch uns getragen. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19 a des Energiewirtschaftsgesetzes bundesweit auf alle Gasnetze umgelegt und sind somit in den Netzentgelten enthalten. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den Geräteeigentümer zu tragen.

Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz sind die Netzbetreiber, also die Stadtwerke Norderney GmbH, zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit auf alle Netze umgelegt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr festzulegenden Umlagebetrag für alle Gasverbraucher. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den Geräteeigentümer zu tragen.

Die entstandenen Kosten für die Umstellung müssen den zuständigen Regulierungsbehörden (Landesregulierungskammern oder die Bundesnetzagentur) von den Verteilnetzbetreibern, also Ihrem Stadtwerk, nachgewiesen werden. Die Regulierungsbehörden haben das Recht, unangemessene oder nicht zugehörige Kosten abzulehnen. Diese dürfen somit nicht in die vom Kunden zu entrichtenden Netzentgelte umgelegt werden.

Ihr Energiebezug wird nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird. Da das »neue« Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert. Sie werden also weniger m³ auf Ihrem Gaszähler ablesen. Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.

Als Grundlage der Abrechnung gilt immer der jeweilige gelieferte Brennwert des Gases. Liegt die Änderung zwischen zwei Ablesungen, wird mit einer sachgerechten Methode ein Abrechnungswert ermittelt.

Wenn Sie Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 € pro Gasgerät. Zusätzliche Kostenerstattungsmöglichkeiten von bis zu 500 € haben Sie, wenn Sie ein Heizgerät austauschen.

Alle Installateure, die bei uns als Vertragsinstallateur gelistet sind, werden laufend informiert und können Ihnen technische Fragen gerne beantworten.

Alle Schornsteinfeger, die auf Norderney bekannt sind, werden kontinuierlich von uns informiert.

Die Haftung ist von der Fehlerursache abhängig. Diese wird nach Möglichkeit direkt vor Ort festgestellt.

Die Anpassung erfolgt je nach Gerätetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten (vor, während oder nach dem Schalttermin) und mit unterschiedlichem Aufwand. Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp. Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.

Es ist die Aufgabe der Stadtwerke Norderney GmbH als lokaler Netzbetreiber, die Anpassung zu veranlassen. Dazu werden Fachfirmen beauftragt, die in diesem Bereich die entsprechenden Erfahrungen haben und für die Anpassung zugelassen sind.

In den meisten Fällen wird eine Düse im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.

Die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen in jedem Fall mit einem Vorlauf von mindestens 3 Wochen vorher schriftlich angekündigt. Die Terminanschreiben enthalten wichtige Sicherheitshinweise, wie Sie die Monteure im Auftrag der Netzbetreiber erkennen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte die Polizei sowie das Erdgasbüro. Die Kontaktdaten des Erdgasbüros finden Sie auf Ihrem Terminanschreiben oder auf unserer Website.

In der Regel sind zwei Besuche erforderlich. Der erste Besuch erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte erhoben werden. Beim zweiten Besuch erfolgt dann die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Bei 10 Prozent aller durchgeführten Arbeiten zur Erhebung und zur Anpassung erfolgt außerdem ein weiterer Besuch zur Qualitätskontrolle der erfolgten Arbeiten.

Dies ist davon abhängig, ob die von Ihnen bevorzugte Person oder Firma technisch in ausreichender Weise für die Anpassung geeignet ist. Darüber hinaus muss eine Rückmeldung an das von uns beauftragte Unternehmen erfolgen, damit diese nachvollziehen und sicherstellen kann, dass tatsächlich alle vorgesehenen Geräte in ihrem Netzgebiet angepasst wurden. In der Regel müssen diese Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Umstellung durch das beauftragte Fachunternehmen durchführen zu lassen.

Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, Ihnen weitere Dienstleistungen anzubieten, da andernfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, beispielsweise dem lokalen Handwerk auf Norderney, entstehen würde.

Eine Erhebung dauert in der Regel nicht länger als 30 – 45 Minuten.

Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu längeren Anpassungsdauern kommen.

Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.

Nein, das ist technisch nicht notwendig. Mit der Einstufung in eine Kategorie legen die Experten nach der Erhebungsphase den Umstellungszeitpunkt der einzelnen Gasgeräte fest: Kategorie 1 wird bis zu sechs Wochen vor dem Schaltzeitpunkt angepasst, Kategorie 2 kurz vor oder kurz nach dem Umstellungsdatum und Kategorie 3 bis zu sechs Wochen danach. Der Schalt- oder Umstellungszeitpunkt ist das Datum, ab dem H-Gas in das Versorgungsnetz auf Norderney eingespeist wird.

Für die Erhebung und Geräteanpassung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber, also auf Norderney, wir, die Stadtwerke Norderney GmbH, zuständig. Und zwar unabhängig davon, bei wem Sie Ihr Erdgas beziehen.

Alle von der Stadtwerke Norderney GmbH beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten.

Dies können zum Beispiel sein:

1. Werksausweise (mit Personenfoto), die vor Ort zu zeigen sind,

2. Legitimationsschreiben,

3. eine individuell Ihrem Termin zugeordnete Identifizierungs-PIN, die Ihnen mit der Terminankündigung schriftlich mitgeteilt wird.

Rufen Sie bei Zweifeln unbedingt unser Erdgasbüro an, bevor Sie die Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Dort werden entsprechende Auskünfte zu den Mitarbeitern und deren Legitimation bestätigt. Sollte eine Person versuchen, sich zu Ihrem Haus / Ihrer Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die Ihnen im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollten Sie den Zutritt verweigern und sofort die Polizei und das Erdgasbüro kontaktieren.

Ja. Soweit erforderlich können Sie den Termin ändern. Melden Sie sich bitte bei unserem Erdgasbüro unter der Rufnummer 04932-879-85 oder unter der E-Mail-Adresse erdgasumstellung@stadtwerke-norderney.de, um den Termin zu ändern.

Bitte melden Sie sich bei unserem Erdgasbüro unter der Rufnummer 04932-879-85 oder unter der E-Mail-Adresse erdgasumstellung@stadtwerke-norderney.de. Man wird versuchen, soweit möglich, auf Ihre Wünsche einzugehen.

In der Regel werden in jedem Haushalt zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur durchgeführt. Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte erfasst werden. Im zweiten Termin erfolgt die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Stichprobenartig erfolgt in ca. 10 Prozent der Fälle noch eine Qualitätskontrolle zur Überprüfung der durchgeführten Arbeiten.

Um die Qualität der bei Erhebung und Anpassung durchgeführten Arbeiten überprüfen zu können, findet stichprobenartig in 10 Prozent der Haushalte eine Qualitätskontrolle statt. Auch dieser Termin wird im Vorfeld schriftlich angekündigt.

In diesem unwahrscheinlichen Fall wenden Sie sich bitte umgehend an unser Erdgasbüro unter der Rufnummer 04932-879-85 oder unter der E-Mail-Adresse erdgasumstellung@stadtwerke-norderney.de. Dort wird schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt.

Die Mitarbeiter unseres Erdgasbüros stehen Ihnen für Ihre Anfragen und Beschwerden unter der Rufnummer 04932-879-85 oder unter der E-Mail-Adresse erdgasumstellung@stadtwerke-norderney.de gerne zur Verfügung. Man wird Ihren Vorgang aufnehmen und Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.

Grundsätzlich werden auch diese Geräte ganz normal erhoben. Soweit die Anpassungsfirma die nachfolgende Anpassung nicht leisten kann, wird in Absprache mit Ihnen ein geeigneter Dienstleister ausgewählt. Bei der Suche nach einer geeigneten Servicefirma ist die jeweils eingerichtete Projektleitung gerne behilflich. Die entstehenden Kosten werden von der Stadtwerke Norderney GmbH übernommen.

Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Erdgasbüro bei Fragen und sonstigen Anliegen gerne weiter.

Tel.: 04932-879-85

E-Mail: erdgasumstellung@stadtwerke-norderney.de

Es werden ausschließlich Daten erhoben, die nötig sind, um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die Erdgasumstellung durchzuführen. Darüber hinaus werden nur die technischen Gerätedaten ermittelt und Fotos vom Gasgerät gemacht, welche für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind.

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben (zum Beispiel Vorschriften im Steuerrecht oder zur Gewährleistung).

Sofern Sie keine individuelle entsprechende Einwilligung erteilen, ist es sowohl dem Netzbetreiber als auch den beauftragten Firmen grundsätzlich untersagt, die ermittelten Daten zu anderen Zwecken als der ursprünglichen Beauftragung zu nutzen.

Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Erdgasbüro bei Fragen und sonstigen Anliegen gerne weiter.

Tel.: 04932-879-85

E-Mail: erdgasumstellung@stadtwerke-norderney.de