

Allgemeines zur Erdgasumstellung
Erdgasumstellung auf Norderney
In Deutschland werden Erdgaskunden mit zwei unterschiedlichen Gas-Arten versorgt: zum einen mit dem L-Gas, das über einen niedrigeren Energiegehalt verfügt („Low calorific“) und zum anderen mit dem H-Gas, das als energiereicheres Erdgas gilt („High calorific“).
In Norderney wurden Kundinnen und Kunden bisher vorwiegend mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Aufgrund der Entscheidung der Niederlande, die Förderung einzustellen, wird bereits seit 2015 die bundesweite Versorgung Schritt für Schritt auf H-Gas umgestellt. Bis voraussichtlich 2030 soll die Erdgasumstellung auf H-Gas in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz abgeschlossen sein.
Da sich L- und H-Gas bezüglich Brennwert und chemischer Zusammensetzung unterscheiden, ist es zwingend notwendig, dass alle L-Gas-betriebenen Geräte in Betrieben, Haushalten und der Industrie an die neue Gas-Art angepasst werden. Dafür müssen im ersten Schritt zunächst die Daten aller Gas- Geräte erhoben werden, bevor anschließend die technische Anpassung erfolgen kann. Zwischen diesen beiden Schritten wird ein ungefährer Zeitraum von 1 – 1,5 Jahren liegen.
Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Erdgasumstellung zuständig. Auf Norderney sind das die hiesigen Stadtwerke, die den zuverlässigen Gasbetrieb auf der Insel seit Jahren sicherstellen. Folglich kümmern sich die Stadtwerke Norderney auch um die bevorstehende Erdgasumstellung.
Rechtliches
Gesetzlicher Hintergrund
Laut § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Erdgasumstellung verantwortlich. In Norderney ist das die Stadtwerke Norderney GmbH – auch wenn das Erdgas von einem anderen Lieferanten geliefert wird.
Aus welchem Grund benötigen wir den Zutritt zu Ihrem Haus / Betrieb?
Damit die Erdgasumstellung reibungslos verläuft, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. So müssen alle Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie erhoben und technisch angepasst werden. Daher ist es unvermeidbar, dass Kundinnen und Kunden mindestens zwei Mal von einem unserer Monteure besucht werden.
Sind Sie verpflichtet, den Monteur hereinzulassen?
Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG): Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.
Welche Daten werden erhoben?
Folgende Daten werden benötigt/erhoben:
– Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung u. ä.
– Fotos vom Typenschild und Gerät (um die Erhebungsdaten zu belegen)
– Abgasmessung in Teil- und in Volllast (um die Betriebssicherheit zu prüfen)
Wer übernimmt die Kosten für die Erdgasumstellung?
Die anfallenden Kosten für Erhebung und Anpassung übernimmt zunächst die Stadtwerke Norderney GmbH, bevor diese über die Netzentgelte bundesweit auf alle Erdgaskunden verteilt werden. Ausgenommen davon sind Kosten für Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, welche vom Geräteeigentümer getragen werden müssen.
Kosten
Kostenverteilung
Laut § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Erdgasumstellung zuständig. In Norderney ist das die Stadtwerke Norderney GmbH, die bereits seit vielen Jahren für einen zuverlässigen Gasnetzbetrieb auf der Insel sorgt. Die anfallenden Kosten übernimmt zunächst die Stadtwerke Norderney GmbH, bevor diese über die Netzentgelte bundesweit auf alle Erdgaskunden verteilt werden.
Wer trägt die Kosten für mangelhafte oder auszutauschende Geräte?
Sollte Ihr Gerät anpassungsfähig sein und keine Mängel haben, entstehen durch die Erdgasumstellung keine unmittelbaren Kosten für Sie. Sollten jedoch Kosten für z. B. Wartung, Reparatur oder Austausch von Geräten entstehen, sind diese vom Eigentümer zu tragen.
Weiteres zur Kostenerstattung sowie benötigten Formularen finden Sie > hier
Sicherheit
Schützen Sie sich vor Trickbetrügern!
Leider haben in manchen Regionen Deutschlands Trickbetrüger bereits versucht, sich unter dem Deckmantel der Erdgasumstellung Zugang zu Häusern oder Betrieben zu verschaffen.
Daher hier nochmals ein wichtiger Hinweis: Wir teilen Ihnen die Termine im Rahmen der Umstellung immer schriftlich mit und übersenden mit jeder Terminmitteilung einen individuellen PIN-Code, den Sie mit dem Monteur abgleichen können. Spontane Besuche wird es folglich nicht geben – zudem weisen sich unsere Monteure stets als Mitarbeiter mit einem Stadtwerksausweis aus. Lassen Sie also bitte keine unangekündigten Personen ins Haus, die behaupten, im Rahmen der Erdgasumstellung tätig zu sein.
Zudem können auch betrügerische E-Mails im Verlauf sein, in denen dazu aufgerufen wird, z.B. Links anzuklicken oder Dokumente herunterzuladen. Bitte beachten Sie diese Spams nicht, vermeiden das Öffnen von Links sowie Dokumenten und löschen Sie die Mail schnellstmöglich!
Broschüre
Informationen zur Erdgasumstellung
Zur Erdgasumstellung auf Norderney haben wir eine umfangreiche Broschüre mit allen Informationen rund um die Umstellung aufgelegt. Diese Broschüre können Sie jetzt auch Sie > hier herunterladen.